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   BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 41/55   

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https://dejure.org/1956,1257
BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 41/55 (https://dejure.org/1956,1257)
BAG, Entscheidung vom 22.06.1956 - 1 AZR 41/55 (https://dejure.org/1956,1257)
BAG, Entscheidung vom 22. Juni 1956 - 1 AZR 41/55 (https://dejure.org/1956,1257)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BAGE 3, 60
  • NJW 1956, 1413
  • DB 1956, 773
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • ArbG Berlin, 27.03.2013 - 28 Ca 1960/13

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei Krankheit

    tendenziell anders noch BAG 22.6.1956 - 1 AZR 41/55 - BAGE 3, 60 = AP § 611 BGB Urlaubsrecht Nr. 10 ["Juris"-Rn. 5]: "Der Urlaub soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit verschaffen, sich von getaner Arbeit für noch zu leistende Arbeit zu erholen.

    ... Auch die zur Urlaubsgewährung führende Fürsorgepflicht des Arbeitgebers findet ihren Grund darin, dass der Arbeitnehmer sich von geleisteter Arbeit im Urlaubsjahr für zu leistende Arbeit erholen soll".S. tendenziell anders noch BAG 22.6.1956 - 1 AZR 41/55 - BAGE 3, 60 = AP § 611 BGB Urlaubsrecht Nr. 10 ["Juris"-Rn. 5]: "Der Urlaub soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit verschaffen, sich von getaner Arbeit für noch zu leistende Arbeit zu erholen.

    28) S. tendenziell anders noch BAG 22.6.1956 - 1 AZR 41/55 - BAGE 3, 60 = AP § 611 BGB Urlaubsrecht Nr. 10 ["Juris"-Rn. 5]: "Der Urlaub soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit verschaffen, sich von getaner Arbeit für noch zu leistende Arbeit zu erholen.

  • BAG, 28.09.1972 - 5 AZR 198/72

    Ruhepause - Kurzpause - Wechselschicht - Pausenregelung

    mehr in Natur gewährt werden kann, hierfür ein geldlicher Ausgleich zu gewähren ist» Das ist auch dort anerkannt worden, wo ausdrückliche gesetzliche Abgeltungsregelungen fehlen (vglo Uc a» BAG 3, 60 = AP Nr» 10 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; ferner BAG 7? 178 = AP Nr» 10 zu § 1 HausarbfagsG Nordrho-Westfalen)o Der Rechtsgedanke dieser Entscheidungen kann aber auf den vorliegenden Pall nicht übertragen wor dene Denn hier handelt es sich nicht um den geldlichen Aus gleich für eine zu bezahlende, sondern für eine nicht bezahlte Preizeito Ein Freizeitanspruch dieser Art kann in der Regel nicht durch Geld abgegolten werden, es sei denn, daß dies einzel- oder tarifvertraglich besonders vereinbart würde Insbesondere für die nicht zu bezahlenden Pausenzerü"on der AZO erscheint eine solche Auffassung gebotene Denn wenn die gewährte Freizeit unbezahlt bliebe, die nichtgewährte Freizeit jedoch nachträglich zu vergüten wäre, so wäre der Anreiz für die Arbeitnehmer groß, auf die unbezahlte Freizeit zugunsten der geldlichen Abfindung zu verzichten» Der Schutzzweck des § 12 Ab So 2 AZO würde dadurch erheblich, in Mitleidenschaft gesogen werden» Die genannte Vorschrift will aber den Arbeitnehmer zwingen - u cU 0 auch gegen seinen Willen ~, bestimmte Ruhepausen einsuhaltenc.
  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82

    Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

    Soweit die Revision sich hierfür auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, BAG 3, 60 ff. stützt, folgt dem der erkennende Senat nicht.
  • BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 296/54
    Wie der Senat in den zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 22. Juni 1956 in 1 AZR 619/54 und 1 AZR 41/55 in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts ßg (ARS 9, H ; 9, 38; 10, 527; 11, 164; 15, 229 und 35 '44) : entschieden hat, entsteht ein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs nicht selbständig; er kann vielmehr nur an die ! Stelle eines bereits erworbenen auf Gewährung von Freizeit j unter Fortzahlung des Lohnes gerichteten echten Urlaubsanspruchs treten.

    Alsdann wäre allerdings der Erwerb eines echten auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Lohnes gerichteten Urlaubsanspruchs von vornherein unmöglich und damit auch, wie der Senat in den oben erwähnten Urteilen 1 AZR 619/54 und 1 AZR 41/55 in Anlehnung an die dort aufgeführte Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts entschieden hat, der Erwerb eijies Anspruchs auf Urlaubsabgeltung ausgeschlossen gewesen.

  • BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 99/76

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei der Gewährung von Konkursausfallgeld -

    Diese Auffassung berücksichtigt jedoch nicht hinreichend, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch Surrogat des Anspruchs auf Urlaub, dh auf bezahlte Freizeit (vgl BAG, Urteil vom 22. Juni 1956 - 1 AZR 41/55 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Urlaubsrecht, BSG a.a.O.; Renaud a.a.O. S. 47 bis 50 mit weiteren Nachweisen) ist.
  • BSG, 30.11.1977 - 7 RAr 85/76

    Anspruch auf Konkursausfallgeld für Urlaubsabgeltungsanspruch - Ansprüche auf

    Diese Auffassung berücksichtigt jedoch nicht hinreichend, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch Surrogat des Anspruchs auf Urlaub, dh auf bezahlte Freizeit (vgl. BAG, Urteil vom 22. Juni 1956 - 1 AZR 41/55 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BSG aaO; Renaud aaO S. 47 bis 50 mit weiteren Nachweisen) ist.
  • BAG, 04.10.1963 - 1 AZR 488/62

    Jugendlicher - Zeitpunkt der Volljährigkeit - Eintritt in Arbeitsverhältnis -

    Es hat im allgemeinen die Bedeutung, daß der erste Tag des Urlaubsjahres, bei Übereinstimmung mit dem Kalenderjahr also der 1. Januar, als Stichtag für den Erwerb (und die Höhe) des Urlaubsanspruchs für das laufende Kalenderjahr maß gebend ist (BAG 3, 60 ß'i t j = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).
  • BAG, 29.11.1973 - 5 AZR 207/73

    Rechtsmißbrauch - Auslegung - Urlaubsanspruch - Stichtag - Mehrdeutige Tarifnorm

  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 321/82

    Urlaubsabgeltung bei Krankheit

  • BSG, 30.11.1977 - 7 RAr 31/77

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Begriff des Arbeitsentgelts - Gewährung von

  • BAG, 27.02.1964 - 5 AZR 237/63

    Geltendmachung des Urlaubsabgeltungsanspruchs und Rechtsmißbrauch

  • BAG, 18.10.1957 - 1 AZR 437/56

    Berechnung des Zusatzurlaubes von Schwerbeschädigten

  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 193/82
  • BAG, 15.12.1960 - 5 AZR 437/58

    Hausgewerbetreibender - Zwischenmeister - Erstattungsanspruch - Zahlung eines

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